- Geltungsbereich und Zweck dieses Dokuments
Dieses Dokument beschreibt die Grundsätze und Verfahren zum verantwortungsvollen Spielen, die in der Spielbank Bad Kissingen Anwendung finden. Es richtet sich an alle Personen, die die Räumlichkeiten der Spielbank Bad Kissingen betreten oder deren Spielangebote nutzen. Die Regelungen gelten für den stationären Betrieb am Standort Im Luitpoldpark 1, 97688 Bad Kissingen.
Die Spielbank Bad Kissingen ist Teil der Spielbanken Bayern und unterliegt als staatlich betriebene Spielbank den einschlägigen Vorschriften des bayerischen Landesrechts sowie den Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Spielerschutz ist für den Betrieb verbindlich.
- Rechtlicher Rahmen
Die Spielbank Bad Kissingen betreibt ihr Angebot auf Grundlage der in Bayern geltenden glücksspielrechtlichen Bestimmungen. Der Glücksspielstaatsvertrag verpflichtet alle zugelassenen Spielbankbetreiber in Deutschland zur Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler. Dazu gehören insbesondere:
- Altersverifikation vor dem Zutritt
- Führung und Nutzung des bundesweiten Sperrsystems OASIS
- Bereitstellung von Informationen zu Spielsucht und Beratungsangeboten
- Ausübung des Hausrechts bei Verstößen gegen Schutzregelungen
Diese Verpflichtungen sind nicht optional, sondern integraler Bestandteil des Betriebs der Spielbank Bad Kissingen.
3. Zugangsvoraussetzungen
3.1 Mindestalter
Der Zutritt zur Spielbank Bad Kissingen ist ausschließlich volljährigen Personen gestattet. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Beim Betreten der Spielbank ist ein gültiges amtliches Lichtbilddokument vorzulegen. Personen, die das Mindestalter nicht nachweisen können, wird der Zutritt verweigert.
3.2 Gesperrte Personen
Personen, die im bundesweiten Sperrsystem OASIS als gesperrt erfasst sind, ist der Zutritt zur Spielbank Bad Kissingen nicht gestattet. Die Spielbank ist gesetzlich verpflichtet, den Sperrstatus von Besucherinnen und Besuchern zu überprüfen. Gesperrten Personen wird der Zutritt verweigert, unabhängig vom Grund der Sperre.
3.3 Hausrecht
Die Spielbank Bad Kissingen behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern oder vom Gelände zu verweisen, wenn Anhaltspunkte für problematisches Spielverhalten vorliegen, Hausordnungsregeln nicht eingehalten werden oder andere schutzrelevante Gründe bestehen. Die Ausübung des Hausrechts erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des zuständigen Personals.
4. Selbstsperre und Fremdsperre
4.1 Selbstsperre
Jede Person hat das Recht, eine Selbstsperre zu beantragen. Eine Selbstsperre bewirkt, dass der Zutritt zu allen am OASIS-System teilnehmenden Spielbanken in Deutschland für die Dauer der Sperre nicht gestattet ist. Die Beantragung einer Selbstsperre kann direkt bei der Spielbank Bad Kissingen oder über die zuständigen Stellen der Spielbanken Bayern erfolgen.
Eine Selbstsperre kann nicht kurzfristig aufgehoben werden. Die Mindestdauer sowie die Bedingungen für eine Aufhebung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den internen Verfahrensregeln der Spielbanken Bayern.
4.2 Fremdsperre
Eine Fremdsperre kann unter bestimmten Voraussetzungen durch Angehörige oder andere berechtigte Personen beantragt werden, wenn konkrete Hinweise auf problematisches Spielverhalten vorliegen. Die Voraussetzungen und das Verfahren für eine Fremdsperre richten sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für Informationen zum Verfahren ist eine direkte Kontaktaufnahme mit der Spielbank Bad Kissingen erforderlich.
5. Informationspflichten und Aufklärung
Die Spielbank Bad Kissingen ist verpflichtet, Besucherinnen und Besucher über die Risiken des Glücksspiels zu informieren. Entsprechende Informationsmaterialien sind im Betrieb zugänglich. Diese umfassen insbesondere Hinweise auf:
- Merkmale problematischen Spielverhaltens
- Möglichkeiten der Selbstsperre und Fremdsperre
- externe Beratungs- und Hilfsangebote
Die Bereitstellung dieser Informationen ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt unabhängig von einer individuellen Anfrage.
6. Externe Beratungs- und Hilfsangebote
Personen, die Unterstützung im Zusammenhang mit problematischem Spielverhalten suchen, können sich an folgende unabhängige Stelle wenden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Telefonische Beratung zur Glücksspielsucht: 0800 1 37 27 00
(kostenlos, täglich 0:00 - 24:00 Uhr)
Die Inanspruchnahme dieser Angebote wird empfohlen, wenn Anzeichen für ein problematisches Spielverhalten vorliegen. Die Beratung durch externe Stellen erfolgt vertraulich und unabhängig vom Betrieb der Spielbank.
7. Verhalten des Personals
Das Personal der Spielbank Bad Kissingen ist angewiesen, Anzeichen für problematisches Spielverhalten zu erkennen und entsprechend den internen Verfahrensregeln zu handeln. Dazu gehören insbesondere:
- Ansprache betroffener Personen im Rahmen des Möglichen
- Verweigerung des Zutritts bei bekannter Sperre
- Weiterleitung an zuständige Ansprechpersonen innerhalb des Betriebs
Das Personal ist nicht berechtigt, medizinische oder therapeutische Beratung zu leisten und verweist in entsprechenden Situationen auf externe Fachstellen.
8. Änderungen dieser Richtlinie
Die Spielbank Bad Kissingen behält sich vor, diese Richtlinie zum verantwortungsvollen Spielen bei Bedarf anzupassen, insbesondere wenn gesetzliche Vorgaben geändert werden oder neue regulatorische Anforderungen in Kraft treten. Aktuell gültige Informationen sind direkt bei der Spielbank Bad Kissingen erhältlich.
9. Kontakt
Spielbank Bad Kissingen
Im Luitpoldpark 1
97688 Bad Kissingen
Deutschland
Telefon: +49 971 72130
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen: spielbanken-bayern.de/spielbanken/bad-kissingen
